Unsere Bildungseinrichtungen sollen sichere Räume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein. Jede und jeder Einzelne soll in einer sicheren Umgebung lernen und neue Stärken entwickeln können – mit einem besonderen Anspruch auf Bildung, Beteiligung und Schutz. Neben einer umfassenden Auseinandersetzung und Beschäftigung mit sexualisierter Gewalt erfordert die Prävention sexualisierter Gewalt vor allem Verhaltensregeln für ihre Thematisierung und den Umgang mit Verdachtsfällen und Vorfällen. Wie wir in unseren Bildungseinrichtungen dieser Thematik begegnen und welche Verhaltensregeln wir aufgestellt haben, haben wir in unserem sogenannten Institutionellen Schutzkonzept ausführlich beschrieben.
Das Institutionelle Schutzkonzept enthält verbindliche Hinweise zur persönlichen Eignung von Mitarbeitenden, zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis, zum Verhaltenskodex, zu Beschwerdewegen, zum Qualitätsmanagement, zur Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden, zu Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie zur „Kultur der Achtsamkeit“.