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Qualifizierung zum Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistände vertreten den Willen und die Interessen des Kindes in strittigen Familiengerichtsverfahren. Sie werden von den Richter*innen eingesetzt. In der praktischen Tätigkeit beinhaltet das:

  • Kontaktaufnahme zum Kind
  • Entwicklung des Kindeswillen und Feststellung der Kindesinteressen
  • Vertretung und Begleitung des Kindes im Gerichtsverfahren
  • Gespräch mit Eltern und Mitwirkung an einer einvernehmlichen Regelung


Die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Richter*innen. Die Tätigkeit wird honoriert mit einer Fallpauschale von 350 ¤ bzw. 550 ¤ pro Kind und Rechtszug. Die Fortbildung qualifiziert zur Übernahme dieser Aufgabe.
In Zusammenarbeit mit „Weiterbildungsinstitut Verfahrensbeistandschaft“ (www.institut-verfahrensbeistand.de). Die Weiterbildung umfasst 100 Unterrichtsstunden: 6 Kompaktseminare (freitags 16.00-20.30 Uhr / samstags 9.15-17.30 Uhr) und 3 Tagestreffen (je 2,5 Stunden).

Weiterführende Informationen

ANSPRECHPARTNERIN

Andrea Li Birnthaler-Trapp

FamilienForum Agnesviertel