Verfahrensbeistände vertreten den Willen und die Interessen des Kindes in strittigen Familiengerichtsverfahren. Sie werden von den Richter*innen eingesetzt. In der praktischen Tätigkeit beinhaltet das:
- Kontaktaufnahme zum Kind
- Entwicklung des Kindeswillen und Feststellung der Kindesinteressen
- Vertretung und Begleitung des Kindes im Gerichtsverfahren
- Gespräch mit Eltern und Mitwirkung an einer einvernehmlichen Regelung
Die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Richter*innen. Die Tätigkeit wird honoriert mit einer Fallpauschale von 350 ¤ bzw. 550 ¤ pro Kind und Rechtszug. Die Fortbildung qualifiziert zur Übernahme dieser Aufgabe.
In Zusammenarbeit mit „Weiterbildungsinstitut Verfahrensbeistandschaft“.
Die Weiterbildung umfasst 100 Unterrichtsstunden: 6 Kompaktseminare (freitags 16.00-20.30 Uhr / samstags 9.15-17.30 Uhr) und 3 Tagestreffen (je 2,5 Stunden).
Der nächste Kurs startet im Mai 2025.