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Radio für alle! Das ist der NRW-Bürgerfunk. Täglich gestalten engagierte Menschen eine Sendestunde des Programms der derzeit 45 Lokalstationen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Produktion der eigenen Hörfunksendung von A bis Z. Motto: Nicht nur hören – sondern machen! Für nicht wenige Interessierte ist das der erste Schritt in eine professionelle Ausbildung und eine berufliche Orientierung.

Logo Bürgerfunk NRW

Der Einstieg in solche Wege war der Bürgerfunk und der hat eine gesetzliche Grundlage: Das Landesmediengesetz (§ 40a) gibt den zeitlichen Rahmen für den Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen vor. Er ist im Umfang zwischen 20.00 und 21.00 Uhr zu hören (an Sonn- und Feiertagen in dem Zeitfenster zwischen 19.00 und 21.00 Uhr). Darüber hinaus können die Lokalsender für Beiträge und Sendungen, die im Rahmen von Schul- und Jugendprojekten entstehen, zusätzliche Sendezeiten in ihrem Programm bereitstellen. Auch Live-Sendungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Das Qualifizierungsangebot der Medienwerkstatt des Bildungswerkes bringt Sie »on air«!