Auch die Medienwerkstatt des Katholischen Bildungswerkes W/SG/RS mit einem Studio in Wuppertal und einem in Solingen hat schon viele jungen Menschen zu Volontariaten in den Lokalsendern, beim domradio Köln oder beim WDR verholfen. Auch zu Sat.1 oder zum WDR-Fernsehen hat es die Kolleginnen und Kollegen schon geführt.
Der Einstieg in solche Wege war der Bürgerfunk und der hat eine gesetzliche Grundlage: Das Landesmediengesetz (§ 40a) gibt den zeitlichen Rahmen für den Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen vor. Er ist im Umfang zwischen 20.00 und 21.00 Uhr zu hören (an Sonn- und Feiertagen in dem Zeitfenster zwischen 19.00 und 21.00 Uhr). Darüber hinaus können die Lokalsender für Beiträge und Sendungen, die im Rahmen von Schul- und Jugendprojekten entstehen, zusätzliche Sendezeiten in ihrem Programm bereitstellen. Auch Live-Sendungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das Qualifizierungsangebot der Medienwerkstatt des Bildungswerkes bringt Sie »on air«!