Mit dem Bildungsscheck ermöglicht das Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) eine finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.
Neben diesem individuellen Zugang können auch Unternehmen über den sogenannten betrieblichen Zugang eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.
Es ist möglich, innerhalb eines Kalenderjahres über beide Zugänge jeweils einen Bildungsscheck zu erhalten.
Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50%, maximal mit 500 € bezuschusst.
Personen, die unter den Einkommensgrenzen für den individuellen Bildungsscheck liegen (20.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung), können ggf. die Bildungsprämie des Bundes nutzen.
Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen (in Wuppertal zum Beispiel in der VHS) ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen, es zählt das Datum der Bildungsscheckausgabe. Eine vorherige Anmeldung für die Weiterbildung ist jedoch möglich. Es wird empfohlen, zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufzunehmen, um zu klären, welche Unterlagen zum Beratungsgespräch mitgebracht werden müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.
Hiervon abweichend können während der Corona-Epidemie Beratungen grundsätzlich auch telefonisch oder online durchgeführt werden. Unterlagen müssen aber vorab eingereicht werden (Stand Juli 2020). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
Ausführliche Informationen unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw