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Die Teilnahmegebühren in unserem Haus sind für die Teilnehmer/innen sehr kostengünstig kalkuliert.
Um die Angebote für jedermann zugänglich zu machen, gibt es für einzelne Gruppen die Möglichkeit einer darüberhinausgehenden Gebührenermäßigung. Die Ermäßigungen müssen bis zum ersten Kurstag beantragt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Möglichkeiten zur Gebührenermäßigung

Winzig Stiftung

Einige Angebote für einen gelingenden Start mit Ihrem Baby und Kleinkind werden von der Winzig Stiftung gefördert.

Ansprechpartnerin: Frau Janine Schneider
Porschestraße 12, 42279 Wuppertal
Telefon: 0202 2680152, Fax: 0202 2680276
E-Mail: info@winzig-stiftung.de

Wuppertal-Pass der Stadt Wuppertal

Die Voraussetzungen um einen Wuppertal-Pass zu bekommen sind:

  • laufende Leistungen SGB XII
  • laufende Leistungen SGB II

Den Wuppertal-Pass erhält man auf Antrag oder automatisch von der Dienststelle, die die Sozialleistung gewährt.

Informationen erhalten Sie unter: www.wuppertal.de/vv/produkte/201/201.18_Wuppertal-Pass.php

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.

Informationen erhalten Sie unter:
www.jobcenter.wuppertal.de.

Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck ermöglicht das Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) eine finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.

Neben diesem individuellen Zugang können auch Unternehmen über den sogenannten betrieblichen Zugang eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.

Es ist möglich, innerhalb eines Kalenderjahres über beide Zugänge jeweils einen Bildungsscheck zu erhalten.

Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50%, maximal mit 500 € bezuschusst.

Personen, die unter den Einkommensgrenzen für den individuellen Bildungsscheck liegen (20.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung), können ggf. die Bildungsprämie des Bundes nutzen.

Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen (in Wuppertal zum Beispiel in der VHS) ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen, es zählt das Datum der Bildungsscheckausgabe. Eine vorherige Anmeldung für die Weiterbildung ist jedoch möglich. Es wird empfohlen, zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufzunehmen, um zu klären, welche Unterlagen zum Beratungsgespräch mitgebracht werden müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Hiervon abweichend können während der Corona-Epidemie Beratungen grundsätzlich auch telefonisch oder online durchgeführt werden. Unterlagen müssen aber vorab eingereicht werden (Stand Juli 2020). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!

Ausführliche Informationen unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw

 

Weitere Ermäßigungen

Bitte informieren Sie sich über weitere mögliche Ermäßigungsgründe und einzureichende Nachweise bei der Katholischen Familienbildungsstätte Wuppertal.

In Bezug auf die Erstattungsmöglichkeiten der Krankenkassen bitten wir die Teilnehmer/innen, sich an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen nach Beendigung Ihres Kurses eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme aus.