Unser Hygienekonzept gemäß der Corona-Schutzverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der weiter gestiegenen Infektionszahlen haben Bund und Länder einen verschärften Lockdown vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 beschlossen. Gemäß den Vorschriften schließen wir daher unsere Einrichtung in diesem Zeitraum komplett für den Publikumsverkehr bis zum 10. Januar. Der Kursbetrieb beginnt voraussichtlich wieder am 18.01.2021.
Wir hoffen, dass wir so zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Wir werden Sie über unsere Homepage, die sozialen Medien und über den Newsletter über alle aktuellen Entwicklungen informieren. Im neuen Jahr freuen wir uns, Sie wieder hier begrüßen zu dürfen, sobald es möglich ist.
Sobald der Kursbetrieb wieder möglich ist, gelten die folgenden Hygieneregeln:
1. Gesundheit ist die Grundvoraussetzung
Damit Infektionen in den Veranstaltungen möglichst vermieden werden, ist es notwendig, dass alle, die ins Haus kommen, gesund sind. Das heißt, dass Personen mit Krankheitssymptomen oder in Quarantäne nicht am Kursgeschehen teilnehmen können. Kursleitungen, die erkrankt sind oder einen entsprechenden Verdacht haben, dürfen keinen Kurs durchführen.
Melden Sie uns, wenn Sie an Corona erkrankt sind!
2. Abstand halten
Wichtigstes Gebot ist es, Abstand zu halten. Das heißt, dass mindestens ein Abstand von 1,5m zwischen den Teilnehmenden und zwischen Teilnehmenden und Kursleitung bestehen muss. Dieser Mindestabstand soll auch im Laufe des Kurses möglichst nicht unterschritten werden, um das Infektionsrisiko gering zu halten. Er gilt auch für die Laufwege zwischen den Tischen. Das Bildungsangebot ist entsprechend zu planen.
3. Masken
Maskenpflicht besteht aktuell zu jederzeit im gesamten Haus!
Auch für die Bildungsveranstaltungen selbst besteht Maskenpflicht, Masken müssen jederzeit, auch am Platz, getragen werden!
Als Reserve haben wir Einweg-Masken im Frontoffice vorrätig.
4. Ankommen und Gehen / Eingang / Treppenhaus / Aufzug / Garderobe
Die weniger strukturierten Phasen einer Veranstaltung, also insbesondere die Phase des Kommens oder Nachhausegehens sind besonders problematisch für die Einhaltung des Mindestabstands. Wichtig ist, möglichst zügig auf direktem Weg zum Platz zu gehen.
Die Garderobe darf sich nicht berühren, zur Ablage bitte die Stuhllehnen benutzen.
Die Räume sind nacheinander auf Abstand zu betreten oder zu verlassen. Der Abstand muss auch in den Fluren und im Treppenhaus eingehalten werden.
Den Aufzug darf immer nur eine Person benutzen bzw. ein Elternteil mit Kind.
Die schmale Tür zum Hof dient derzeit nur als Ausgang. Als Eingang dient die Tür auf der Straßenseite oder der Aufzug.
Die Maske muss jederzeit getragen werden.
Die Beginn- und Endzeiten der Kurse sind so gelegt, dass möglichst keine Begegnung im Treppenhaus stattfindet.
5. Feste Plätze / Sitzplan
Wenn möglich, sollten die Teilnehmenden innerhalb einer Kurseinheit einen festen Platz einnehmen.
Es ist möglich, den Mindestabstand am Platz zu unterschreiten. Dann muss gewissenhaft pro Kurstermin ein Sitzplan erstellt werden.
Die Tische im Raum dürfen nicht verrückt werden.
6. Hände waschen oder desinfizieren
Vor Beginn der Veranstaltung und im Anschluss müssen sich alle die Hände waschen oder desinfizieren. Desinfektionsmittel steht auf allen Etagen zur Verfügung. Auf den WCs stehen Einmalhandtücher zur Verfügung.
7. Hygiene beim Husten, Niesen etc.
Beim Husten und Niesen sollte in die Armbeuge oder ein sauberes Taschentuch gehustet oder genießt werden. Das benutzte Taschentuch bitte umgehend in einem geschlossenen Mülleimer oder in der Toilette entsorgen.
8. Frischluft / Belüftung
Als größter Übertragungsweg für das Coronavirus wird die Atemluft angesehen. Eine gute und regelmäßige Belüftung ist deshalb notwendig. Alle 30 Minuten muss mindestens für 5 Minuten stoßgelüftet werden, auch Querlüften hilft, fast alle Räume haben Fenster nach zwei Seiten. Wenn es die Außentemperatur erlaubt, sollte ein Fenster ständig auf Kippe stehen. Durchzug sollte vermieden werden.
9. Reinigung / Maßnahmen zur Desinfektion der Kontaktflächen
Die Grundreinigung aller Kursräume und Verkehrsflächen erfolgt täglich nach dem Reinigungsplan der FBS. Zusätzlich werden bei mehrmaliger Nutzung von Räumen die Kontaktflächen und Materialien vor Kursbeginn desinfiziert.
10. Teeküche / Verpflegung
Die Teeküche bleibt vorläufig geschlossen. Getränke kann die FBS nicht ausgeben. Die Teilnehmenden müssen für sich selbst Sorge tragen und Getränke mitbringen. Gemeinsame Mahlzeiten in den Räumen der FBS (z.B. bei Geburtstagen) können derzeit nicht stattfinden.
11. Pausen
Auch in den Pausen ist der Mindestabstand einzuhalten. Die Maske ist zu tragen. Bleiben Sie möglichst in Ihrem Kursraum. Vermeiden Sie eine zu enge Gruppenbildung. Ein Aufenthalt während der Pausen in den Fluren und im Treppenhaus ist nicht erlaubt. Während der Pausen ist für Frischluft zu sorgen. Zigarettenpausen vor der Eingangstür und im Hof sind nicht erlaubt.
12. Dokumentation der Anwesenheit / Teilnehmerzahl
Eine Teilnahme an den Kursen ist nur nach Anmeldung möglich. Die Kursleitungen halten auf einer Liste fest, wer am Kurstag teilgenommen hat.
Bei Veranstaltungen ohne Anmeldung muss eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten ausgefüllt werden. Ggf. muss zusätzlich ein Sitzplan erstellt werden (s.o). Listen und Sitzplan werden von der FBS vier Wochen aufbewahrt, damit das Gesundheitsamt mögliche Infektionen nachverfolgen kann.
Fast alle Kurse der FBS können derzeit nur mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden. Die Höchstzahl der Teilnehmer richtet sich danach, wieviel Personen bei einem Mindestabstand von 1,5m im Raum Platz haben, wie gut der Raum zu belüften ist und welche Kursarten im Raum stattfinden. Bei Änderungen der Corona-Verordnung des Landes NRW kann sich auch die Höchstzahl der Teilnehmenden ändern.
13. Kurse, die derzeit stattfinden dürfen
Aufgrund der aktuellen Verordnungen finden derzeit keine Veranstaltungen statt.
14. Belehrung
Alle Referentinnen und Referenten sind angehalten, zum Kursbeginn die Teilnehmenden über die Hygieneregeln zu belehren und auf die Einhaltung der Regeln zu achten, damit der Kursbetrieb gewährleistet ist. Diese Hygieneregeln müssen im Kursraum ausliegen. Der Flyer mit der Kurzfassung der Regeln ist den Teilnehmenden auszuhändigen.
Wir danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung!
Ihr Team der Katholischen Familienbildungsstätte
Diesem Hygienekonzept liegt die jeweils aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und das Hygienekonzept des Bildungswerks der Erzdiözese Köln e.V., Träger der Familienbildungsstätte, zugrunde.