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Bürgerfunk

Auf den Frequenzen der 44 Lokalsender in NRW dürfen auch Sie Radio machen. Der Bürgerfunk macht's möglich.

Radio von Bürgern für Bürger, so einfach lässt sich das Prinzip des Bürgerfunks beschreiben. Jede/r hat die Chance, mithilfe des Massenmediums Radio ihre/seine eigene Meinung, ihr/sein eigenes Thema anderen Menschen nahezubringen, sie mitzunehmen und dafür zu interessieren.

Bürgerfunk

Bürgerfunker/innen nehmen am öffentlichen Diskurs teil, sie leisten einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung und setzen das im Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebene Recht der freien Meinungsäußerung praktisch um. Es sind keine ausgebildeten Profis, die im Bürgerfunk Radio machen und es gibt ein breites, praxisorientiertes Schulungsangebot für alle Interessenten, die Radio machen oder damit beginnen möchten.

Ziel ist es, die eigene Radiosendung über den nordrhein-westfälischen Lokalfunk auszustrahlen. Das Landesmediengesetz (§ 40a) gibt den zeitlichen Rahmen für den Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen vor. Er ist im Umfang von jeweils einer Stunde innerhalb der 44 privaten Programme des lokalen Hörfunks werktags zwischen 20.00 und 21.00 Uhr zu hören (an Sonn- und Feiertagen in dem Zeitfenster zwischen 19.00 und 21.00 Uhr). Darüber hinaus können die Lokalsender für Beiträge und Sendungen, die im Rahmen von Schul- und Jugendprojekten entstehen, zusätzliche Sendezeiten in ihrem Programm bereitstellen.

Die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft bringt Sie auf Sendung.