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Die Teilnehmergebühren sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr kostengünstig kalkuliert. Aus diesem Grund gibt es auch nur  für einzelne Zielgruppen die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung.

Bitte informieren Sie sich über weitere mögliche Ermäßigungsgründe und einzureichende Nachweise bei der Katholischen Familienbildungsstätte Haus der Familie Euskirchen.

Sie müssen bis zum ersten Kurstag beantragt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

In Bezug auf die Erstattungsmöglichkeiten der Krankenkassen bitten wir die Teilnehmer/innen, sich an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen nach Beendigung Ihres Kurses eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme.

Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck ist ein Instrument zur Optimierung Ihrer Weiterbildungskosten. Um berufliche Weiterbildung für mehr Menschen in NRW attraktiv zu machen, bietet das Land NRW mit dem Bildungsscheck konkrete finanzielle Unterstützung für Beschäftigte und Betriebe aus dem Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an.

So funktioniert die Vergabe des Schecks: Empfänger/innen können einzelne Personen aus KMU oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein. Ausgenommen sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes. Vor Erhalt des Schecks ist eine ausführliche und kostenlose Beratung vorgesehen.

Die Beratungsstellen in Ihrer Region finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de .

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie: z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.

Euskirchen-Pass

Als Inhaber eines Euskirchen-Passes haben Sie die Möglichkeit gegen Vorlage des Passes an den Veranstaltungen vom Haus der Familie vergünstigt teilzunehmen.

Der Euskirchen-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für Euskirchener Bürgerinnen und Bürger ausgestellt, soweit deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften oder Zweiten Buches - Sozialgesetzbuch - (SGB XII oder SGB II) bezogen werden.

Bezieher/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann ebenfalls auf Antrag ein Euskirchen-Pass ausgestellt werden, wenn sie der Stadt Euskirchen im Rahmen des Verteilungsverfahrens zugewiesen wurden.

Beantragen können Sie den Euskirchen-Pass im Bürgerbüro, Altes Rathaus, Baumstrasse 2, 53879 Euskirchen. Mehr Infos: www.euskirchen.de/service/buergerbuero/ 

Günstige Angebote für Familien im Kreis Euskirchen

Günstige Angebote für Ehrenamtler im Kreis Euskirchen

Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Bildungsangeboten - telefonisch unter 02251 9571120 oder per E-Mail.