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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen und den Bildungseinrichtungen des Bildungswerkes der Erzdiözese Köln e.V.

Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Veranstaltungsbedingungen haben keine Gültigkeit.

 

Anmeldung

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung die Anmeldekarten im Programmheft, die separaten Flyer bzw. Anmeldekarten oder die Online-Anmeldung auf unserer Internetseite. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich unter Angabe des vollen Namens, der Anschrift und Telefonnummer erfolgen.

Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Teilnahmeentgeltes, auch für durch Sie angemeldete andere Personen.

Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und werden benachrichtigt, falls eine Veranstaltung belegt ist oder ausfällt.

Bei gesondert gekennzeichneten Kursen behalten wir uns vor, die Veranstaltung auch digital durch-bzw. fortzuführen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung entsteht dadurch nicht.

 

Anmeldung für Veranstaltungen mit Kooperationspartnern

Anmeldungen für Veranstaltungen bei unseren Kooperationspartnern in den katholischen Kirchengemeinden und den Verbänden und Einrichtungen sind an die im Programmheft bzw. auf der Internetseite jeweils angegebene Person zu richten.

 

Online-Anmeldung

Die Darstellung der Veranstaltungen auf den Internetseiten der Einrichtungen in Verbindung mit der Online-Anmeldung stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Bestellung“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf dem Bestellformular aufgeführten Veranstaltung ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer separaten Anmeldebestätigung per E-Mail innerhalb von fünf Tagen annehmen.

 

Zahlungsweise

Die Zahlung erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug.

Anmeldungen über das Internet oder per E-Mail sind nur mit Erteilung einer SEPA-Lastschrift möglich. Wenn Sie in den anderen Anmeldeverfahren dem SEPA-Lastschrifteinzug nicht zustimmen wollen, müssen Sie die Kursgebühr umgehend bezahlen.

SEPA-Lastschrifteinzug

Das Lastschrifteinzugsverfahren wird mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE50ZZZ00000304425 durchgeführt und ist für Sie sicher und bequem. Die Vorteile für Sie sind:

  • Das Teilnahmeentgelt wird nach Beginn der Veranstaltung zum nächsten 1. bzw. 15. des Monats abgebucht.
  • Sie versäumen keine Zahlungsfrist und müssen nichts weiter veranlassen.
  • Wenn die Veranstaltung ausfällt, erfolgt kein Einzug oder ggf. eine Rückerstattung.
  • Sie können der Abbuchung innerhalb von 8 Wochen bei Ihrem Geldinstitut widersprechen, falls sie zu Unrecht erfolgt sein sollte.

Für Lastschrifteinzüge, die wegen falscher oder fehlerhafter Bankverbindung, mangelnder Deckung des Kontos oder unrechtmäßigem Widerspruchs nicht eingelöst werden können, berechnen wir die entstandenen Bankgebühren.

Banküberweisung

Banküberweisungen sind in Ausnahmefällen möglich. Bei Banküberweisung wird das Teilnahmeentgelt direkt mit der Anmeldung fällig.

 

Ratenzahlung

In Ausnahmefällen kann durch die Einrichtungsleitung eine Ratenzahlung genehmigt werden. Dies ist vor Kursbeginn mit der Bildungseinrichtung abzusprechen, und nur mit Erteilung einer SEPA-Lastschrift möglich.

 

Rücktritt

Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung entfällt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung uns spätestens am 7. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht.

Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnehmergebühr zu zahlen. Für Veranstaltungen im Bereich der beruflichen Qualifikationen (z.B. Schultag u. Kindertagespflege) oder mit ausgewiesenen personenbezogenen öffentlichen Fördermitteln (z.B. Bildungsschecks) oder mit Übernachtung und Verpflegung gelten abweichende Rücktrittsfristen:

  • Kursangebote im Bereich der beruflichen Qualifikationen:                  6 Wochen vor Kursbeginn
  • Kursangebote mit personenbezogenen öffentlichen Fördermitteln:   8 Wochen vor Kursbeginn
  • Kursangebote mit Übernachtung und Verpflegung entsprechend den Allgemeinen Reisebedingungen.

Maßgebend ist in allen Fällen das Eingangsdatum der Abmeldung. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich in der Einrichtung eingehen, in der die Anmeldung erfolgte. 

 

Besondere Hinweise
Die Möglichkeit des Rücktritts erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor Sie die Möglichkeit des Rücktritts ausgeübt haben.

 

Mahnverfahren

Bei Zahlungsverzug berechnen wir nach einer ersten kostenfreien Zahlungserinnerung für die erste Mahnung 2,00 € und für eine weitere Mahnung 5,00 €.

 

Erstattung

Kommen Veranstaltungen nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

 

Ermäßigungen/Erstattungen

Die Teilnehmergebühren sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr kostengünstig kalkuliert. Aus diesem Grund gibt es auch nur in einzelnen Programmbereichen bzw. für einzelne Zielgruppen die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung.

Bitte informieren Sie sich über mögliche Ermäßigungsgründe und einzureichende Nachweise bei der Bildungseinrichtung. Sie müssen bis zum ersten Kurstag bei der Bildungseinrichtung beantragt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

In Bezug auf die Erstattungsmöglichkeiten der Krankenkassen bitten wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen nach Beendigung Ihres Kurses eine Bescheinigung über die Teilnahme und die Zahlung der Teilnahmegebühr aus.

 

Teilnahmeentgelte

Jede Veranstaltung ist mit dem fälligen Teilnahmeentgelt ausgezeichnet. Eine Unterrichtsstunde (U-Std.) umfasst 45 Minuten. In Einzelfällen sind zusätzliche Mehrkosten und Umlagen in der Kursbeschreibung ausgewiesen. Solche Sachkosten sind von der Ermäßigungsmöglichkeit ausgeschlossen. Sie werden mit den Teilnehmergebühren fällig.

 

Wechsel der Kursleitung

Aus wichtigen Gründen können Veranstaltungen mit einer anderen Leitung als ausgeschrieben durchgeführt werden. Daraus entsteht kein Rücktrittsrecht.

 

Terminänderung

Die Bildungseinrichtung behält sich Terminänderungen vor.

 

Mindestteilnehmerzahl

Veranstaltungen werden in der Regel ab 10 Personen durchgeführt.

 

Mindestalter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Bildungseinrichtung ist eine Bildungseinrichtung für Erwachsenen- und Familienbildung. Erwachsene im Sinne des Weiterbildungsgesetzes sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 16 Jahren. Das Mindestalter zur Teilnahme an den Veranstaltungen beträgt daher 16 Jahre.

Veranstaltungen der Familienbildung sehen auch die Teilnahme von Kindern vor (Eltern-Kind-Kurse). Weitere Veranstaltungen, für die eine Teilnahme auch unter 16 Jahren möglich ist, enthalten einen ausdrücklichen Hinweis. Die Teilnahme von Kindern ist in Begleitung Erwachsener möglich, sie bedarf der Zustimmung aller Erziehungsberechtigten.

  

Haftung und Datenschutz

Die Bildungseinrichtung übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.

Ihre persönlichen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen des Kirchlichen Datenschutzgesetztes (KDG) elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur auf gesetzlicher Grundlage oder Ihre ausdrückliche Zustimmung statt. Dies gilt für alle bei der Anmeldung aufgenommen Daten sowie für eventuell erfasste Daten im Zusammenhang mit Befragungen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. https://bildung.erzbistum-koeln.de/bw-erzdioezese-koeln-ev/datenschutz/

 

Aufnahme von Wort-, Bild- und Tonbeiträgen

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Veranstalters betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch den Einsatz von Mobiltelefonen – sind daher untersagt.

Jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.

 

Digitale Kursangebote

Jeder Teilnehmer ist für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet- Zugangs (Hardware, TK-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung von Onlineangeboten des Bildungswerkes notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser) selber und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.

 

Fundsachen

Fundsachen, die in den Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung liegen bleiben, werden bis maximal 2 Monate in der Bildungseinrichtung verwahrt und können während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit dem 22.11.2022.

 

Allgemeine Reisebedingungen


Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, dem Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. und Ihnen zustande kommt.
 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die das BILDUNGSWERK mit Ihnen ab 01.07.2018 abschließt.
 

2. Anmeldung, Bestätigung

2.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie dem BILDUNGSWERK den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (per E-Mail, Online-Formular) erfolgen.

2.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch das BILDUNGSWERK zustande. Das BILDUNGSWERK bestätigt den Abschluss des Reisevertrages mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 § 6 I S. 2 EGBGB), mit dem Sicherungsschein, der sämtliche an BILDUNGSWERK von Ihnen geleisteten Zahlungen gegen Insolvenz absichert, dem Kunden übersendet.

2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot vor, an das das BILDUNGSWERK für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie dem BILDUNGSWERK dessen Annahme innerhalb der genannten Frist ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung) erklären.

 
3. Bezahlung

3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

3.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung beim Bildungswerk) fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere das BILDUNGSWERK nicht mehr nach Ziffer 8.1 vom Reisevertrag zurücktreten kann. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Restpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, kann das BILDUNGSWERK nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.

 
4. Leistungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen vom BILDUNGSWERK ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der für die betreffende Reise geltenden Leistungsbeschreibung der Reise in der Ausschreibung.

4.2 Wird auf Ihren Wunsch vom BILDUNGSWERK ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung vom BILDUNGSWERK ausschließlich aus dem konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Reisebestätigung.

4.3 Leistungsträger (z. B. Seminarhäuser, Hotels, Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind vom BILDUNGSWERK nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung vom BILDUNGSWERK hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages (siehe Reisebestätigung) abändern.

 
5. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

5.1 Das BILDUNGSWERK behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). Das BILDUNGSWERK hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per EMail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5.2 Erhebliche Vertragsänderungen: Kann das BILDUNGSWERK die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann das BILDUNGSWERK dem Kunden die entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

5.3 Das BILDUNGSWERK kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Vertragsänderung nach 5.2 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die das BILDUNGSWERK den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5.4 Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.2 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.

5.5 Tritt der Kunde nach 5.2 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit das BILDUNGSWERK infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat das BILDUNGSWERK unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

 
6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchungen

6.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Bildungswerk der Erzdiözese Köln e. V.. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären.

6.2 Wenn Sie zurücktreten, verliert das BILDUNGSWERK den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat das BILDUNGSWERK die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

  • bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
  • ab 6. Tag bis zum Tag des Reiseantrittes und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises

Ihnen steht es frei, nachzuweisen, dass das BILDUNGSWERK ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Das BILDUNGSWERK empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermitteln Ihnen gerne eine solche Versicherung.

6.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie das BILDUNGSWERK nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Das BILDUNGSWERK kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haftet sie und der ursprüngliche Kunde gegenüber dem BILDUNGSWERK als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.4 Nimmt das Bildungswerk auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach Vertragsschluss vor (d. h. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart), kann das BILDUNGSWERK ein Umbuchungsentgelt von bis zu 50 € erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reisebeginn möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den oben genannten Bedingungen (siehe 6.2) und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch Sie möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Umbuchungen sind kostenfrei, wenn sie erfolgen, weil das BILDUNGSWERK keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat.

 
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

 
8. Rücktritt und Kündigung durch das Bildungswerk

8.1 Das BILDUNGSWERK kann bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angegeben hat. Das BILDUNGSWERK kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall hat das BILDUNGSWERK den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Tritt das BILDUNGSWERK zurück, so erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Bildungswerkes.

8.2 Das BILDUNGSWERK kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch das BILDUNGSWERK nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei behält das BILDUNGSWERK den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei der Kündigung wird das BILDUNGSWERK durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.

 
9. Obliegenheiten des Reisenden

9.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor dem Abreisetermin erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.

9.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen und Reisen mit ihren spezifischen Inhalten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.

9.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

 
10. Abhilfe bei Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden

10.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Das BILDUNGSWERK kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Das BILDUNGSWERK kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Sofern das BILDUNGSWERK infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet das BILDUNGSWERK innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch das BILDUNGSWERK verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält das BILDUNGSWERK hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch des BILDUNGSWERKES auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.

 
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, das BILDUNGSWERK hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

11.2 Das BILDUNGSWERK informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

11.3 Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den nach Ziffer 11.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.

 
12. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des BILDUNGSWERKES für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

 
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet das Bildungswerk, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/ n Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist das BILDUNGSWERK verpflichtet, dem Kunden diejenige/n Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich die Flugbeförderung durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende/n Fluggesellschaft(en) wechselt/wechseln. Die Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/ modes/air/safety/airban.de einsehbar.

 
14. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert das BILDUNGSWERK Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des KDG (Kirchlichen Datenschutzgesetzes) ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 lit. c KDG zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der §§ 17 bis 25 KDG). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. § 6 Abs. 1 S. 1 lit. g KDG verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. § 23 KDG Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse Datenschutzbeauftragter@bildungswerk-ev.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an Datenschutzbeauftragter@bildungswerk-ev.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

 
15. Sonstiges

15.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem BILDUNGSWERK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BILDUNGSWERKES vereinbart.

15.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr Das BILDUNGSWERK nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Reiseveranstalter:

Träger:  Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V.
Straße:  Marzellenstr. 32
Ort:  50668 Köln
Land:  Deutschland (DE)
Telefon:  0221/1642-1219
Fax:  0221/1642-1221
E-Mail:  info@bildungswerk-ev.de 
Domain / URL: www.bildungswerk-ev.de / http://bildung.erzbistum-koeln.de/bw-erzdioezese-koeln-ev
Rechtsform:  eingetragener Verein
Vertreten durch:  Petra Dierkes, Dr. Peter Scharr
Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Dr. Peter Scharr
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.:  DE 122 792 247 - ST.NR.: 215 5861 0144
Registernummer:  VR 7221 Vereinsregister Amtsgericht Köln
Zuständige Aufsicht:  Erzbistum Köln

 

Formblatt zur Pauschalreiserichtlinie

Bei den von BILDUNGSWERK angebotenen Reisen handelt es sich um Reiseleistungen in Form von Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Reche in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das BILDUNGSWERK trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise.

Zudem verfügt das BILDUNGSWERK über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung der Zahlung des Reisenden, und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung der Rückbeförderung des Reisenden im Fall seiner Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie hier.
 

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform finden Sie unter folgendem Link:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Verbraucher/innen können diese Plattform nutzen, um ihre Streitigkeiten aus Online-Verträgen beizulegen.

Hinweis gemäß § 36 VSBG:
Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.